1. Der Verkäufer gewährleistet und garantiert, dass die Waren den angegebenen und mit dem Käufer vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
2. Der Käufer führt unmittelbar nach der Lieferung eine allgemeine Prüfung der Waren durch. Werden derartige Mängel festgestellt und können diese nicht durch eine ordnungsgemäße Inspektion nach der Entladung des Lastwagens entdeckt werden, hat der Käufer das Recht, den Verkäufer über die Mängel zu benachrichtigen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Nichtkonformitäten zurückzuweisen, wenn er für die Nichtkonformität nicht haftet. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung sollte der Verkäufer dem Käufer die bestmögliche Lösung anbieten, die die Interessen beider Parteien berücksichtigt.
Bei SICHTBAREN MÄNGELN müssen die Informationen innerhalb von 2 Arbeitstagen nach dem Lieferdatum übermittelt werden. Bei VERSTECKTEN MÄNGELN müssen die Informationen innerhalb von 2 Arbeitstagen nach deren Entdeckung übermittelt werden.
- Sichtbare Mängel sind solche Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Prüfung unmittelbar nach der Lieferung der Ware entdeckt werden können.
- Versteckte Mängel sind Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nach der Lieferung nicht entdeckt werden konnten und erst bei der Verwendung der Produkte festgestellt werden.
Nach 3 Monaten hat der Verkäufer das Recht, eine Beanstandung ohne weitere Begründung abzulehnen.
3. Im Falle einer Nichtübereinstimmung muss der Käufer die vom Verkäufer benannte Kontaktperson unverzüglich schriftlich informieren und die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:
- Auftragsbestätigungsnummer;
- Gesamtmenge der gelieferten Waren und Menge der betroffenen Waren
- Lieferdatum;
- Beschreibung der Nichtübereinstimmung;
- Mindestens 2 Fotos von jedem Mangel: eine Nahaufnahme des Mangels und ein Foto der gesamten Verpackung, auf dem der IPPC-Stempel des Herstellers und das Datum zu sehen sind.
4. Der Käufer muss dafür sorgen, dass die Holzprodukte gemäß den besten Praktiken für die Handhabung von Holz gelagert werden. Frisches (nicht ofengetrocknetes) Holz sollte nicht ohne ausreichende Belüftung in Innenräumen gelagert werden. Das gesamte Holz sollte überdacht gelagert werden, um es vor Regen und anderen Feuchtigkeitsquellen zu schützen.
5. Holzverpackungen sollten in geschlossenen Räumen mit guter Belüftung oder im Freien unter einer Überdachung gelagert werden. Ofengetrocknete Holzverpackungen können mit wasserdichten Schutzmaterialien von Kronus (Plane, Polyethylenfolie usw.) im Freien gelagert werden. Die Luftfeuchtigkeit in den Lagerräumen sollte 75 % nicht überschreiten. Die klimatischen Bedingungen wirken sich unmittelbar auf die Qualität der Holzverpackungen für die künftige Verwendung aus.
6. Der Verkäufer empfiehlt, die Produkte nicht länger als einen Monat in der Außenverpackung zu lagern. Beanstandungen hinsichtlich Feuchtigkeit und Schimmels werden vom Verkäufer anerkannt, wenn eine ordnungsgemäße Lagerung der gelieferten Produkte, wie in Punkt 4 beschrieben, gewährleistet wurde:
a. für ofengetrocknete Produkte – innerhalb von 1 (einem) Monat nach Lieferung.
b. für nicht-ofengetrocknete Produkte – innerhalb von 1 (einer) Woche nach Lieferung.
7. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Informationen über die Lagerbedingungen der gelieferten Produkte mit objektiven Beweisen (Fotos, Feuchtigkeitsmessungen, Thermometer) zu verlangen. Der Käufer sollte dem Verkäufer diese Informationen innerhalb von 2 Arbeitstagen zukommen lassen.
8. Beide Parteien sind sich darüber im Klaren, dass die Hitzebehandlung gemäß ISPM15 nicht mit der Trocknung im Ofen gleichzusetzen ist und dass hitzebehandelte Produkte einen Feuchtigkeitsgehalt von über 30 % aufweisen können.